Plakatsujet Bildaufnahmen
Dürfen Bildaufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen für die Medienarbeit verwendet werden?
Grundsätzlich: Das Recht am eigenen Bild dient dem Persönlichkeitsschutz.
Eine Veröffentlichung darf nicht gegen berechtigte Interessen der Abgebildeten verstoßen. Dies ist z.B. bei Fotos der Fall, die bloßstellend sind oder für Werbezwecke verwendet werden. Zur Beurteilung ist auch der Begleittext maßgeblich. Bei Veröffentlichung eines Fotos bei dem die Religion ausgeübt wird, können berechtigte Interessen verletzt werden.
Bei pfarrlichen Aktivitäten (z.B. Gottesdienste, Prozessionen, Pfarrfest), die öffentlich zugänglich sind und bei denen sichtbar fotografiert wird, muss der Betroffene davon ausgehen, dass Fotos auch veröffentlicht werden.
Dennoch ist es gut, darauf hinzuweisen (Plakatständer beim Eingang oder mündlich auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen) und keine Namen ohne Zustimmung nennen. Vor der Veröffentlichung von Fotos überlegen, ob berechtigte Interessen gegen die Veröffentlichung sprechen könnten und im Zweifel das Einverständnis einholen. Ausschlaggebend ist auch, ob eine Person einzeln abgebildet oder hervorgehoben ist oder eine Menschenmenge.
Kinder und Jugendliche sind besonders schutzwürdig, deshalb soll immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung eingeholt werden. Auch die Abgebildeten sollen einverstanden sein.
Mehr Information unter medien.katholisch.at
Folgendes Sujet können Sie runterladen und beim Eingang der Kirche oder bei größeren Ereignissen, die im Pfarrzentrum stattfinden, als Plakat aufhängen.