Grundlegendes zum Dienst der Kommunionhelferin / des Kommunionhelfers
Obwohl immer schon in der kirchlichen Tradition auch die einfachen Gläubigen das Sakrament der Eucharistie den Kranken oder Gefangenen bringen durften, hat sich in der Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils der „außerordentlicher Dienst“ einer Kommunionhelferin / eines Kommunionhelfers eingebürgert.
Warum „außerordentlich“? Ordentliche Kommunionspender sind der Bischof und der Priester. Ihnen steht der Diakon zur Seite.
Voraussetzung für diesen Dienst bleibt bis heute, dass bei großer Zahl der Kommunikanten nicht genügend geweihte Spender (dazu zählen auch jene, die nicht konzelebrieren) anwesend sind.
Die Beauftragten sollen für diesen Dienst geeignet sein und der Gemeinde mitgeteilt werden. Deshalb erhalten diese Personen nach Absolvierung eines Grundkurses ein Dekret des Bischöflichen Ordinariates. Diesen Grundkurs bietet die Abteilung „Glauben und Feiern“ an.
Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Schulung:
- Ein Mindestalter von 20 Jahren.
- Achtung und Angenommensein in der Pfarrgemeinde.
- Einverständnis des Pfarrgemeinderates.
- Schriftlicher Antrag des zuständigen Pfarrseelsorgers.
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Information und Anmeldung: Mag. Nikolaus Faiman
E-Mail: nikolaus.faiman@martinus.at