CoV-Krise: Bischofskonferenz bekräftigt und konkretisiert Maßnahmen
Bischöfe beschließen Erstkommunionen und Firmungen zu verschieben und sagen Pfarrgemeinderäte-Kongress sowie "Lange Nacht der Kirchen" ab.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die für den kirchlichen Bereich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekräftigt und konkretisiert. In einer am Donnerstag beschlossenen und am Freitag veröffentlichten Erklärung wird nochmals verbindlich festgehalten, dass bis auf Weiteres alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen untersagt sind und abgesagt werden. Daher hat die Bischofskonferenz entschieden, dass die Erstkommunionen und Firmungen verschoben werden. Auch der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) findet nicht statt. Über eine alternative Durchführung werde bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) - in Absprache mit den anderen Kirchen in Österreich - für heuer abgesagt.
Alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen sind zwar bis auf Weiteres untersagt, Pfarrkirchen sollen aber auch in der Zeit restriktiver Ausgangsbeschränkungen als "Orte der Hoffnung" nach Möglichkeit offen gehalten werden, heißt es in der Erklärung. Die Kirchen stünden allen Menschen für das individuelle Gebet zur Verfügung und seien damit "Teil einer seelischen Grundversorgung zum Wohl der gesamten Bevölkerung", halten die Bischöfe fest.
Die Bischöfe entbinden die Gläubigen von der Sonntagspflicht. "Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern stellvertretend für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden", heißt es wörtlich. Die Gläubigen sollen über die Medien den Sonntagsgottesdienst mitfeiern und die Angebote des ORF, anderer Medien und der Kirche dafür nützen.
Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Begräbnisfeiern können aber unter strengen Auflagen stattfinden. Sie sollen schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert werden. Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden, so die Bischöfe weiter. Um eine angemessene Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Empfang der Sakramente zu gewährleisten, mögen die Pfarren die Termine nach der Freigabe neu bestimmen.
Krankenkommunion und Beichte
Die Bischöfe haben auch die Handhabung des Sakraments der Krankenkommunion präzisiert. Grundsätzlich wird diese nicht mehr nach Hause gebracht, einzige Ausnahme: das Viaticum (Wegzehrung/Sterbekommunion).
Hinsichtlich des Bußsakraments erinnern die Bischöfe zum einen an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, sie entbinden aber gleichzeitig von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, solle sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit der betreffenden Person "einen Weg dafür suchen wird". Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), solle diese Praxis vorübergehend aussetzen.
Anordnungen sind strikt zu befolgen
Die österreichischen Bischöfe betonen grundsätzlich, dass die staatlichen Anordnungen ebenso wie die diözesanen strikt zu befolgen sind. Dies beinhaltet u.a.: "Wer Krankheitssymptome hat oder zu den Risikogruppen gehört, bleibt zu Hause. Das gilt auch für das gesamte kirchliche Personal."
Die Bischöfe danken zugleich allen, die gegen die Pandemie kämpfen und sich für Kranke, die Versorgung und Sicherheit des Landes und das Funktionieren des Staates einsetzen. "Für andere da zu sein und dabei den körperlichen Kontakt zu meiden, rettet jetzt Leben. Diese Haltung entspricht in der gegenwärtigen Situation einer richtig verstandenen christlichen Selbst- und Nächstenliebe", heißt es in dem bischöflichen "Wort der Zuversicht und Hoffnung in der Corona-Krise".
Alle könnten dazu beitragen, "dass wir trotz gebotener körperlicher Distanz einander dennoch im Herzen nahe sind und einander beistehen". Ausdrücklich würdigen die Bischöfe die Familien, die Großes in diesen Tagen leisten und zugleich gefordert seien, "dass die gebotene Nähe nicht in Enge und Konflikt umschlägt". Nötig seien daher Barmherzigkeit, gelebte Sanftmut, Geduld, Achtsamkeit und Dankbarkeit sowie das gemeinsame Beten in der Familie. Es sei zudem Aufgabe von Familie, Nachbarn, Freunden und der öffentlichen Hand, sich um alleine lebende Menschen zu sorgen, freilich "innerhalb der gebotenen physischen Distanz".
Abschließend halten die Bischöfe fest: "Gebet und Glaube in Verbundenheit sind gerade in Notsituationen Kraftquellen des Lebens. In dieser Haltung und gestärkt durch ein religiöses Leben werden wir sicher die gegenwärtige Krise gemeinsam meistern können."
Bischöfliche Ad-hoc-Kommission
Vorbereitet wurden die Beschlüsse der Bischofskonferenz erstmals durch eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission. Sie wurde am vergangenen Wochenende auf Basis eines schriftlichen Umlaufbeschlusses unter den Mitgliedern der Bischofskonferenz eingesetzt. Ihre Aufgabe ist, sich bis zur nächsten Vollversammlung der Bischöfe allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen zu widmen, die sich insbesondere aufgrund der Pandemie stellen.
Der Kommission gehören Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof Franz Lackner, Bischof Manfred Scheuer und Bischof Wilhelm Krautwaschl an. Kommuniziert wird via Telefon- bzw. Videokonferenz. Die Ad-hoc-Kommission hat diese Woche bereits auf diese Weise getagt und die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet, die dann im Rundlauf unter allen Mitgliedern der Bischofskonferenz gefasst wurden.
Bereits letzte Woche wurde beschlossen, dass Kardinal Schönborn bis auf Weiteres Vorsitzender der Bischofskonferenz bleibt. Er wird dabei durch seinen Stellvertreter Erzbischof Lackner unterstützt und wo nötig entlastet.